Die 1. und 2. Säule reichen heute nicht mehr, um beim erreichen des Rentenalters den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Es ist deshalb wichtig, sein Einkommen mit einer 3. Säule zu ergänzen.

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Vorsorge Schweiz – Die drei Säulen im Überblick

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken) die 1. Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die 2. Säule. Die 3. Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge.

Die 1. Säule steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Dazu zählen auch die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO) und bei Mutterschaft und die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’150 Franken im Jahr verdienen (Stand: 2017). Die obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres. Vorerst – bis zum Erreichen des 24. Altersjahres – decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem Jahr nach Vollendung des 24. Altersjahres und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird zusätzlich für die Altersrente angespart.

Freiwillige Beiträge

Nicht obligatorisch versichert sind zum Beispiel Selbständigerwerbende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten. Sie können sich unter Umständen freiwillig für die Minimalvorsorge versichern.

Die Säule 3a ermöglicht auf freiwilliger Basis eine individuelle, steuerbegünstigte Vorsorge für Erwerbstätige.

Man unterscheidet bei der privaten Altersvorsorge zwischen der Säule 3a und 3b:

  • Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige:
    Diese Beiträge sind bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei darüber verfügt werden.
  • Säule 3b – freie / ungebundene Selbstvorsorge für alle:
    Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung.

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Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Wussten Sie, dass die erste und die zweite Säule nicht Ihr gesamtes Gehalt bei Eintritt in den Ruhestand abdecken? Im Allgemeinen decken sie ungefähr 70 % des letzten Gehaltes ab. Wie kann man aber seinen Lebensstandard und seine Lebensqualität im Ruhestand aufrecht erhalten? Das ist die Aufgabe der dritten Säule: Wie funktioniert das? Sie haben ein Anrecht auf wesentliche Steuervergünstigungen, wenn Sie während Ihrer Berufstätigkeit Kapital ansparen. Wir sind dazu da, um Ihnen zu helfen, die richtige Wahl für Ihre Zukunft und für Ihren Geldbeutel zu treffen.

Die 1. Säule: AHV / IV

Die 2. Säule: berufliche Vorsorge (BV) und Unfallversicherung (UV)

Die 3. Säule: individuelle Vorsorge

Selbständige sind nicht verpflichtet, der 2. Säule beizutreten. Wenn sie keine Beiträge zur 2. Säule leisten, ruht ihre gesamte Vorsorge auf der 3. Säule, die für sie dann unverzichtbar ist.

Die 3. Säule A ist für Nicht-Selbständige bis zur Höhe von 6739 CHF und Selbständige bis zur Höhe von 33696 CHF (maximal 20 % des Einkommens) direkt vom Einkommen abzugsfähig. Die 3. Säule B ist nur in den Kantonen Genf und Freiburg abzugsfähig. Die dritte Säule B bleibt aber eine attraktive Lösung, weil man sich sein Kapital vor Renteneintritt auszahlen lassen kann und nach eigenem Ermessen einen Begünstigten bestimmen kann, was bei der 3. Säule A nicht möglich ist.

Auf den ersten Blick mag die Rendite bei Lebensversicherungen gegenwärtig weniger interessant scheinen, da die Marktzinssätze derzeit historisch niedrig sind und der technische Zinssatz (gesetzliche Rendite) 1,25 % beträgt. Der eigentliche Ertrag der 3. Säule sind jedoch die Steuervergünstigungen, die Sie nutzen können. Wenn Sie beispielsweise normalerweise Ihr Einkommen mit einem Steuersatz von 17 % versteuern, beträgt die eigentliche Rendite der 3. Säule A 17 %, weil Ihre 3. Säule A direkt von Ihrem Einkommen abzugsfähig ist. Und es gibt keinerlei Risiko! Eine ähnliche Rendite werden Sie bei keinem anderen Finanzprodukt finden, es sei denn, Sie spielen Lotto.

Um die detaillierte Berechnung durchzuführen, brauchen Sie Ihren Kontoauszug AHV (nächste Frage lesen) und ihr Berufliche Vorsorge Zertifikat, das Sie von Ihrem Arbeitsgeber am Anfang des Jahres bekommen haben.

Sie können den Anzahl von fehlender Jahre im individuellen Konto Auszug AHV finden. Ab 21 Jahre alt soll man die fehlenden Jahre zahlen, die nicht durch Vergessen oder Aufenthalt im Ausland beigetragen wurden.

Kinder gelten bis zum Alter von 25 Jahren als unterhaltsberechtigt, sofern sie ihre erste Ausbildung noch nicht beendet haben. Wenn Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eine zweite Ausbildung beginnen (bei beruflicher Neuorientierung oder Abbruch), gelten sie nicht mehr als unterhaltsberechtigt.

Die Daten werden durch das Bundesgesetz über den Datenschutz geschützt. Dieses Gesetz gewährleistet die Sicherheit, das Zugriffsrecht auf eigene Daten und die Richtigkeit der Daten. Ihre Daten werden natürlich vollständig vertraulich behandelt und verwahrt.

Seit der Entstehung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Schaffung des Bundesamts für Privatversicherungen (BPV), das inzwischen zur FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) geworden ist, sind ersicherungen und besonders die Lebensversicherungen sehr stark reglementiert. In der Schweiz hat es tatsächlich niemals einen Konkurs bei Lebensversicherungen gegeben. Wenn sich eine Versicherungsgesellschaft vom Markt zurückziehen will oder muss, überträgt sie ihr Portfolio einer anderen Versicherungsgesellschaft. Somit sind Lebensversicherungen in der Schweiz wie nirgendwo anders abgesichert, insbesondere weil sie die bevorzugte Form des Aufbaus von Ersparnissen für den Ruhestand sind.

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